Ganz wichtig!
Vor dem Ausbildungsbeginn müsst Ihr rechtzeitig den Führerschein
bei eurem zuständigen Landeseinwohneramt (LEA) beantragen.
Dies kann mehrere Wochen dauern und koste zur Zeit € 43,40.
Öffnungszeiten vom LEA bzw. Bürgeramt können unter
der Rufnummer 65840 erfragt werden.

Was Ihr mitnehmen müsst:
Personalausweis / Reisepass
Passbild (35x45mm)
Sehtest, der Sehtest kann bei allen Optikern durchgeführt
werden.
Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
am Unfallort (ERSTE HILFE)
Prüfstelle DEKRA oder TÜV angeben
Wenn möglich vorher einfach mal in der Fahrschule vorbeischauen. |
| Bezeichnung |
Beschreibung |
Themenanzahl
(Minimum) |
Klasse
A
unbeschränkt
ab 25 Jahren |
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Krafträder
mit mindestens 50 ccm und mindestens 45 km/h. |
Es
werden 12 +4 Stunden vom Gesetzgeber gefordert |
Klasse
A
beschränkt
ab 18 Jahren |
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Krafträder
bis 25kW/34PS und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht
von 0,16kW/kg. Diese Leistungseinschränkung entfällt zwei
Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnis. |
Es
werden 12 +4 Stunden vom Gesetzgeber gefordert |
Klasse
A1
ab 16 Jahren |
 |
Krafträder
bis 125ccm, bis 11kW/15PS und maximal 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. |
Es
werden 12 +4 Stunden vom Gesetzgeber gefordert |
Klasse
M
ab 16 Jahren |
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Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50ccm und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit
von 45km/h. |
Es
werden 12 +2 Stunden vom Gesetzgeber gefordert |
Klasse
B
ab
18 Jahren |
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Kraftfahrzeuge
bis 3.5t. Auch Anhänger bis 750kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht
des Anhängers, das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt
,und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5t beträgt. |
Es
werden 12 +2 Stunden vom Gesetzgeber gefordert |
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und
BE können schon ab 16 Jahren gestellt werden.
zu beachten ist:
Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und
seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
der Klasse B sein.
Die begleitende Person darf max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen haben.
Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und
muss stets mitgeführt werden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung
der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins.
Punkteabbauseminare:
Durch regelwidriges Verhalten im Straßenverkehr sammelt man
in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rasch Punkte, die im
Ernstfall (ab 14 Punkte) zu einem Fahrverbot führen. Um das zu
verhindern, halten wir in unserer Fahrschule Einzel- und Gruppenseminare
zum Punkteabbau ab. Der in solchen Seminaren durch den Kursleiter
angeregte Erfahrungsaustausch führt zum Besprechen von Gefahrensituationen
im Straßenverkehr in einer ungezwungenen Atmosphäre.
Je
eher man beginnt, sein belastetes Punktekonto abzubauen, desto effektiver
ist das Ergebnis des belegten Seminares:
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Punkte
auf Konto:
0 - 8
9 - 13 |
"Rabatt"
je Seminar
4 Punkte
2 Punkte |
Ab
14 Punkten wird man vom Gesetzgeber aufgefordert, ein Punkteabbau-Seminar
zu belegen, bekommt dabei jedoch keinen "Rabatt" gutgeschrieben.
Die Seminare bestehen aus 4 Theorie-Sitzungen sowie einer praktischen
Fahrprobe, die jedoch keine Prüfungssituation darstellt. |
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