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Öffnungszeiten: Mo - Fr 15:30 - 18:30 Uhr   -   Telefon: 030 / 6574143
AUSBILDUNG

Ganz wichtig!

Vor dem Ausbildungsbeginn müsst Ihr rechtzeitig den Führerschein bei eurem zuständigen Landeseinwohneramt (LEA) beantragen.
Dies kann mehrere Wochen dauern und koste zur Zeit € 43,40.
Öffnungszeiten vom LEA bzw. Bürgeramt können unter der Rufnummer 65840 erfragt werden.





Was Ihr mitnehmen müsst:
• Personalausweis / Reisepass
• Passbild (35x45mm)
• Sehtest, der Sehtest kann bei allen Optikern durchgeführt werden.
• Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (ERSTE HILFE)
• Prüfstelle DEKRA oder TÜV angeben
• Wenn möglich vorher einfach mal in der Fahrschule vorbeischauen.
Bezeichnung Beschreibung Themenanzahl (Minimum)
Klasse A
unbeschränkt
ab 25 Jahren
Krafträder mit mindestens 50 ccm und mindestens 45 km/h. Es werden 12 +4 Stunden vom Gesetzgeber gefordert
Klasse A
beschränkt
ab 18 Jahren
Krafträder bis 25kW/34PS und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von 0,16kW/kg. Diese Leistungseinschränkung entfällt zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnis. Es werden 12 +4 Stunden vom Gesetzgeber gefordert
Klasse A1
ab 16 Jahren
Krafträder bis 125ccm, bis 11kW/15PS und maximal 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Es werden 12 +4 Stunden vom Gesetzgeber gefordert
Klasse M
ab 16 Jahren
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50ccm und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. Es werden 12 +2 Stunden vom Gesetzgeber gefordert
Klasse B
ab 18 Jahren
Kraftfahrzeuge bis 3.5t. Auch Anhänger bis 750kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt ,und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5t beträgt. Es werden 12 +2 Stunden vom Gesetzgeber gefordert

Begleitendes Fahren mit 17 Jahren

Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE können schon ab 16 œ Jahren gestellt werden.


zu beachten ist:

Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Die begleitende Person darf max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen haben.

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und muss stets mitgeführt werden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins.



Punkteabbauseminare:


Durch regelwidriges Verhalten im Straßenverkehr sammelt man in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rasch Punkte, die im Ernstfall (ab 14 Punkte) zu einem Fahrverbot führen. Um das zu verhindern, halten wir in unserer Fahrschule Einzel- und Gruppenseminare zum Punkteabbau ab. Der in solchen Seminaren durch den Kursleiter angeregte Erfahrungsaustausch führt zum Besprechen von Gefahrensituationen im Straßenverkehr in einer ungezwungenen Atmosphäre.

Je eher man beginnt, sein belastetes Punktekonto abzubauen, desto effektiver ist das Ergebnis des belegten Seminares:

Punkte auf Konto:

0 - 8
9 - 13
"Rabatt" je Seminar

4 Punkte
2 Punkte
Ab 14 Punkten wird man vom Gesetzgeber aufgefordert, ein Punkteabbau-Seminar zu belegen, bekommt dabei jedoch keinen "Rabatt" gutgeschrieben.
Die Seminare bestehen aus 4 Theorie-Sitzungen sowie einer praktischen Fahrprobe, die jedoch keine Prüfungssituation darstellt.
 
Fahrschule Pistenflitzer
Seelenbinderstraße 29
12555 Berlin